Verwaltungsstrafen

Im Landesgesetz 15 / 2015, Art. 50 „Strafen zu Lasten der Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsdienste“ sind die spezifischen Bestimmungen zu den Strafen im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol festgelegt.

Fahrgäste, die mit Bussen von SASA unterwegs sind, müssen einen gültigen Fahrschein erwerben, der zu entwerten und während der gesamten Fahrt bis zum Ausstieg aufzubewahren und auf Aufforderung des Aufsichtspersonals vorzuweisen ist. Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss bei Kontrollen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Bei Fragen schreiben Sie an: sanzioni.gebuehren@sasabz.it

Die Verwaltungsstrafen können wie folgt bezahlt werden:

durch das Zahlungsportal ePayS der Südtiroler Einzugsdienste AG

unmittelbar nach der Ausstellung der Strafe beim Kontrollpersonal von SASA

innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Strafe am Verwaltungssitz von SASA, Buozzi-Str. 8 (nach Voranmeldung) oder im Infopoint südtirolmobil Meran, Rennweg 151.

Wenn die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Fristen erfolgt, wird eine Zahlungsaufforderung zuzüglich der Verwaltungsgebühren zugestellt.

Geldstrafen zu Lasten der Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsdienste