Whistleblowing
Whistleblowing – Meldung von Missständen und Rechtsverstößen
Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 haben alle derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitenden, Bewerberinnen und Bewerber, sonstige Mitarbeitende und Geschäftspartner, Mitglieder von Gesellschaftsorganen, Freiberufler sowie weitere Dritte die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Gesetze oder interne Unternehmensrichtlinien vertraulich zu melden. Alle bereitgestellten Informationen müssen wahrheitsgemäß und konkret sein sowie Verstöße gegen italienisches Recht oder europäische Vorschriften betreffen. Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt, und der gemeldete Vorfall wird untersucht.
Einreichung einer Meldung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der hinweisgebenden Person verletzt wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Hierzu können Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und alle relevanten Informationen bereitstellen, die für eine ordnungsgemäße Bewertung der Meldung erforderlich sind. Die Informationen werden vertraulich und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Link Plattform
https://sasaspa.whistleblowing.it/