FAQ
Hast du etwas im Bus vergessen?
Der Fund wird im Regelfall innerhalb des nächsten Arbeitstages in der zentralen Funddatenbank von fundinfo.it erfasst.
Wir bewahren die Fundsachen max.
2 Wochen lang auf und übergeben sie dann den Fundbüros der ausgewählten Gemeinden.
Die Angaben zum Aufbewahrungsort und die Kontaktadresse sind stets aktualisiert.
Hast du noch Fragen? Suche deinen Fundgegenstand: https://www.suedtirolmobil.info/de/service-und-kontakt/feedback
Im Landesgesetz 15 / 2015, Art. 50 „Strafen zu Lasten der Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsdienste“, nach Änderungen vom 16. Juli 2024, sind die spezifischen Bestimmungen zu den Strafen im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol festgelegt.
Die Zahlung der Verwaltungsstrafe kann erfolgen:
Elektronische Zahlungen über das Zahlungsportal „ePayS“ der Südtiroler Einzugsdienste AG
Direkt bei der Kontrolle an die Kontrollperson, in bar oder mit Bankomatkarte
Am Standort Bozen, Buozzi Str. 8 (Verwaltungsbüros, 5. Stock) (Mo - Fr 8:30 -13:00 Uhr) sowie im Infopoint südtirolmobil in Meran, Rennweg 151
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Fristen, wird dem/der Übeltäter*in ein Mahnbescheid zugestellt, der um die Verfahrenskosten erhöht ist.
Im Falle von Verletzungen, Stürzen, Unfällen oder sonstigen Vorfällen, die sich an Bord der Fahrzeuge ereignen, sind die Fahrgäste verpflichtet, den erlittenen Schaden unverzüglich dem Fahrpersonal zu melden und in jedem Fall spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Ereignis eine E-Mail an sinistri@sasabz.it zu senden.
Der Antrag muss das Datum und eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls, gegebenenfalls die Matrikelnummer des Fahrzeugs (oder das genaue Kennzeichen), den Namen und die Adresse etwaiger Zeugen sowie ein eventuelles ärztliches Attest enthalten.
Darüber hinaus ist der Fahrgast verpflichtet, den zur durchgeführten Fahrt gehörenden Fahrschein aufzubewahren und vorzulegen.
SASA wird den Unfall der Versicherungsgesellschaft melden, welche innerhalb der üblicherweise für die Bearbeitung des Schadenfalls erforderlichen Fristen eine eventuelle Schadensersatzleistung erbringen wird.
SASA ist in jedem Fall von jeglicher Verpflichtung und Haftung für Schäden nach dem Aussteigen an der Haltestelle befreit.
Im Falle eines Streiks garantiert sasa, im Einklang mit Artikel Nr. 11 des Beschlusses Nr. 02/13 vom 31.01.2002 der Garantiek ommission für die Umsetzung des Gesetzes über Streiks in wesentlichen Dienstleistungen sowie gemäß Gesetz Nr. 146/1990 in der geltenden Fassung, die Erbringung des Mindestdienstleistungsangebots.
Alle Fahrten, die in den Zeitfenstern 06:00–09:00 Uhr und 12:00–15:00 Uhr planmäßig abfahren, werden durchgeführt, mit der Garantie, dass sie bis zur Endhaltestelle verkehren.
sasa vertraut auf die Zusammenarbeit und das Verantwortungsbewusstsein aller Fahrgäste, um die Sicherheit der Fahrt und die Qualität des Dienstes zu gewährleisten.
In den Bussen ist es verboten:
- zu rauchen;
- den/die Fahrer*in während der Fahrt anzusprechen;
- Situationen zu verursachen, die andere Fahrgäste schädigen oder stören könnten (z. B. durch laute Radios, Lärm, Mitführen gefährlicher Materialien);
Ein- und Ausstiegsbereiche ohne Grund zu blockieren;
mehr als einen Sitzplatz zu belegen;
Sitzplätze für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen zu besetzen, sofern diese im Fahrzeug vorhanden sind;
Teile oder Geräte des Fahrzeugs zu verschmutzen, zu beschädigen oder zu manipulieren;
in betrunkenem Zustand oder in einer körperlichen Verfassung einzusteigen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen könnte;
ohne Notwendigkeit das Haltesignal oder den Notfalltüröffner zu betätigen;
Gegenstände aus dem Fenster zu werfen;
ohne Genehmigung des Unternehmens Werbe- oder Verkaufstätigkeiten – auch zu wohltätigen Zwecken – auszuüben;
zu betteln;
mit geöffneten Alkoholflaschen einzusteigen oder alkoholische Getränke im Bus zu konsumieren.