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Mindestdienste bei Streik

Im Sinne des Art. 2 des Gesetzes Nr. 146/1990 sind Busfahrten in folgenden Zeitabschnitten im Falle eines von den Gewerkschaften ausgerufenen Streiks stets gewährleistet:

von 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Alle Autobusse, die vor 9.00 Uhr und vor 15.00 Uhr abfahren, erreichen auf jeden Fall die Endhaltestelle.


SASA SpA-AG- Buozzi Strasse, 8 - 39100 Bozen - Tel. 0471 519 519 - MwSt.Nr. 00359210218