
Liste der Bekanntmachungen
Gegenstand | Bezeichnung | Art | Datum | Gültigkeitsdauer | Fälligkeit | Stand | Management der Autobusflotte der SASA SpA-AG mit Hilfe eines Überwachungs- und Diagnostiksystems | AUSFORSCHUNG | Lieferungen | 2.8.2010 | - | Anfragen von Interessierten: innerhalb 20 Tagen | Durchzuführende Ausschreibung | Betriebshoferneuerung und Einrichtung einer Photovoltaikanlage am Betriebshof der SASA SpA-AG in Bozen Übersicht 3 | Ausschreibung mit offenem Verfahren | Arbeiten | 3.3.2010 | - | Frist für den Eingang der Angebote: 5.5.2010 | Abgelaufen (Bekanntmachung.doc) | Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems zur Lieferung von Dieseltreibstoff für Autobusse Übersicht 2 | Prüfungssystem - Sektoren | Lieferungen | - | 1.7.2008 - 30.6.2011 | - | Offen | Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems für die Lieferung von Erdgas Übersicht 1 | Prüfungssystem - Sektoren | Lieferungen | - | 1.1.2008 - 31.12.2010 | - | Offen |

F.A.Q. Übersicht 3 
Antworten auf häufig gestellte Fragen
F: Die unter Punkt III.1.1) der Ausschreibung geforderten Kautionen (vorläufige und endgültige Kaution) müssen in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherung hinterlegt werden?
A: Die vorläufige Kaution in Höhe von € 14.686,57 beträgt 2 % der Gesamtauftragssumme und kann wahlweise in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherung (Art. 75 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 163/06 und Art. 100 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 554/99) nach dem Schema 1.1 des Ministerialdekrets vom 12.03.2004 hinterlegt werden. Dies gilt auch für die endgültige Kaution gemäß Art. 113 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 163/06.
F: Dürfen die Arbeiten der Kategorie „OG 1“ weitervergeben werden und wenn ja, in welchem Umfang?
A: Das Thema der Weitervergabe wird gemäß Art. 118 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 163/06 und Art. 72 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 554/99 wie folgt reglementiert: 1. die Arbeiten der vorwiegenden Kategorie dürfen im Umfang von bis zu 30% ihres Betrages weiter vergeben werden; 2. die Arbeiten der weiteren, allgemeinen Kategorien dürfen bis zu 100% ihres Betrages weiter vergeben werden; 3. die Arbeiten der weiteren „Sonderkategorien“ (SIOS) dürfen bis zu 30% ihres Betrages weiter vergeben werden. Die Kategorie “OG 1” umfasst allgemeine Bauwerke, die den weiteren, allgemeinen Kategorien angehören und bis zu 100% ihres Betrages weitervergeben werden dürfen.
Letzte Aktualisierung: 18.03.2010 
|