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SASA Fahrplansuche
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Weitere Fahrplanauskünfte


SASA SpA-AG
ist zertifiziert
ISO 9001:2000

© SASA 2005
Powered by Raiffeisen OnLine
Ausschreibungen

Liste der Bekanntmachungen

Gegenstand

Bezeichnung

Art

Datum

Gültigkeitsdauer

Fälligkeit

Stand

Management der Autobusflotte der SASA SpA-AG mit Hilfe eines Überwachungs- und Diagnostiksystems

AUSFORSCHUNG

Lieferungen

2.8.2010

-

Anfragen von Interessierten: innerhalb 20 Tagen

Durchzuführende Ausschreibung

Betriebshoferneuerung und Einrichtung einer Photovoltaikanlage am Betriebshof der SASA SpA-AG in Bozen
Übersicht 3

Ausschreibung mit offenem Verfahren

Arbeiten

3.3.2010

-

Frist für den Eingang der Angebote: 5.5.2010

Abgelaufen (Bekanntmachung.doc)

Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems zur Lieferung von Dieseltreibstoff für Autobusse 
Übersicht 2

Prüfungssystem - Sektoren

Lieferungen

-

1.7.2008 - 30.6.2011

-

Offen

Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems für die Lieferung von Erdgas 
Übersicht 1

Prüfungssystem - Sektoren

Lieferungen

-

1.1.2008 - 31.12.2010

-

Offen


F.A.Q. Übersicht 3

Antworten auf häufig gestellte Fragen

F: Die unter Punkt III.1.1) der Ausschreibung geforderten Kautionen (vorläufige und endgültige Kaution) müssen in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherung hinterlegt werden?

A: Die vorläufige Kaution in Höhe von € 14.686,57 beträgt 2 % der Gesamtauftragssumme und kann wahlweise in Form einer Bankgarantie oder einer Versicherung (Art. 75 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 163/06 und Art. 100 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 554/99) nach dem Schema 1.1 des Ministerialdekrets vom 12.03.2004 hinterlegt werden. Dies gilt auch für die endgültige Kaution gemäß Art. 113 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 163/06.

F: Dürfen die Arbeiten der Kategorie „OG 1“ weitervergeben werden und wenn ja, in welchem Umfang?

A: Das Thema der Weitervergabe wird gemäß Art. 118 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 163/06 und Art. 72 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 554/99 wie folgt reglementiert:
1.    die Arbeiten der vorwiegenden Kategorie dürfen im Umfang von bis zu 30% ihres Betrages weiter vergeben werden;
2.    die Arbeiten der weiteren, allgemeinen Kategorien dürfen bis zu 100% ihres Betrages weiter vergeben werden;
3.    die Arbeiten der weiteren „Sonderkategorien“ (SIOS) dürfen bis zu 30% ihres Betrages weiter vergeben werden.
Die Kategorie “OG 1” umfasst allgemeine Bauwerke, die den weiteren, allgemeinen Kategorien angehören und bis zu 100% ihres Betrages weitervergeben werden dürfen.  

Letzte Aktualisierung: 18.03.2010


SASA SpA-AG- Buozzi Strasse, 8 - 39100 Bozen - Tel. 0471 519 519 - MwSt.Nr. 00359210218